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Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch eine Abtreibung oder früher eine Interruptio (lateinisch die Unterbrechung) genannt, wird der menschliche Embryo respektive der Fötus bewusst abgetötet und anschließend durch chemische oder mechanische Methoden aus dem Körper der schwangeren Frau entfernt - im Gegensatz zum Fehlgeburt|Abort, der als übergeordneter Begriff auch einen Spontanabort ohne bewusste Handlung bedeuten kann.

In nahezu allen Kulturen besteht ein großer Dissens bezüglich der Beurteilung der Abtreibung, der sich zumeist um die Frage dreht, ob bzw. ab wann der Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt.

Abtreibung weltweit

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation|WHO sind weltweit etwa ein Drittel aller Schwangerschaften ungeplant und etwa ein Viertel aller schwangeren Frauen entscheiden sich zu einem Abbruch. Dies sind - hochgerechnet - jährlich etwa 46 Millionen Abtreibungen weltweit. Geschätzte 20 Millionen davon finden illegal und unter hygienisch prekären Bedingungen statt, was in 40 % dieser Fälle zu schweren medizinischen Komplikationen führt, im Gegensatz zu unter 1 % schweren Komplikationen bei unter medizinisch einwandfreien Bedingungen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen (unter ?schwerer medizinischer Komplikation? werden hier jene Komplikationen verstanden, die Gesundheit oder Leben der Frau ernsthaft gefährden). Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da es sich - was die Situation in Ländern ohne legalisierte Abtreibung betrifft - um Hochrechnungen und Dunkelziffern handelt, da dort nur die Fälle statistisch erfasst werden, wo sich die Frau nach einer misslungenen Abtreibung in ärztliche Behandlung begeben muss oder stirbt. Nach Schätzung der WHO (2004) sterben jährlich etwa 70.000 Frauen infolge illegaler, durch unqualifiziertes Personal und/oder unter hygienisch prekären Bedingungen durchgeführten Abtreibungen. Die Legalität allein macht Abtreibungen nicht unbedingt ungefährlich. Viele Länder haben eine derart unzureichende medizinische Versorgung, dass ohnehin nicht genügend Ärzte vorhanden sind, die die Eingriffe vornehmen können. Aus diesem Grund hat Südafrika im November 2004 ein Gesetz erlassen, welches Krankenschwestern ohne medizinisches Studium die Durchführung von Abtreibungen erlaubt.

Viele Länder Lateinamerikas, Afrikas und Asiens haben eine sehr restriktive Gesetzgebung in Sachen Abtreibung, was sich allerdings nicht in der Zahl der in diesen Staaten vorgenommenen Abtreibungen niederschlägt. Tendenziell wird in Ländern wie den Niederlanden und der Schweiz, wo legal abgetrieben werden kann und gleichzeitig Mittel zur Empfängnisverhütung leicht erhältlich und in den Schulen eingehende Sexualaufklärung stattfindet, eher weniger oft abgetrieben als in Ländern mit restriktiver Gesetzgebung, schlechtem Zugang zu Verhütungsmitteln und einer restriktiven Sexualpolitik oder -moral. Die Rechtslage hat insgesamt kaum Einfluss auf das Abtreibungsverhalten, sehr wohl aber Einfluss auf die Sterblichkeitsrate von Frauen in gebärfähigem Alter. In Rumänien beispielsweise stieg die Mortalität unter Frauen der fraglichen Alterskohorten nach einer Verschärfung der Abtreibungsgesetze 1966 so stark an, dass sie schließlich um einen Faktor 10 über der anderer europäischer Länder lag. Als die Gesetze 1989 wieder gelockert wurden, sank die Sterblichkeitsrate fast augenblicklich wieder auf das Vergleichsniveau.

Aus Indien und der Volksrepublik China wird von einer Zunahme der Zahl der Abtreibungen weiblicher Föten berichtet, die nach Untersuchung des Geschlechts durch Ultraschall durchgeführt werden.

Als Abtreibungsquote wird die Anzahl der Abtreibungen pro 1000 Frauen in einer territorialen Einheit pro Jahr bezeichnet. In Deutschland beträgt diese Quote 7.6, in Frankreich 16.2, und in Großbritannien 16.6. In Rumänien beträgt sie 51.6 und in Russland 54.2. Die niedrigste Abtreibungsquote Europas hat die Schweiz mit 6.8 (2003). Entgegen den Befürchtungen der Gegner der Fristenregelung stieg die Abtreibungsquote in der Schweiz infolge der Neuregelung von 2002 im Vergleich zu vorher somit nicht an.

Medizinische Aspekte

Mit Embryo (griechisch für "ungeborenes Lebewesen") bezeichnet man die Frucht ab Empfängnis/Zeugung. Ab dem dritten Monat spricht man auch vom Fetus bzw. Fötus (latienisch für ?ungeborenes Kind?).

Bis zur Nidation (Einnistung des Embryos in der Gebärmutter) ca. 14 Tage nach der Zeugung spricht man in der medizinischen Wissenschaft nicht von Abtreibung.

Von Spätabtreibung spricht man, wenn ein Fötus getötet wird, der bereits außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre, also bereits ab etwa 20-22 Wochen (von 38 Wochen). Diese Fälle machen weniger als 1% aller Abbrüche aus.

Methoden des Schwangerschaftsabbruches

Absaugmethode/Vakuumaspiration (chirurgisch)
In örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose wird zunächst der Muttermund mit speziellen Stiften aus Metall oder Plastik aufgedehnt. Danach wird ein Saugröhrchen (Durchmesser ca. 6-10mm) in den Uterus eingeführt und der Inhalt der Gebärmutter abgesaugt. Dies ist die in Deutschland häufigste Methode (ca. 80 %) und wird meist zwischen 4. und 8. Woche nach der Empfängnis durchgeführt. Diese Methode kann aber bis zur 12. Woche (bzw. 14. Woche, gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung) angewendet werden.

Ausschabung/Curettage (chirurgisch)
Nach der Aufdehnung des Muttermundes mit Hilfe von Hegarstiften können der Embryo und die Plazenta entfernt werden. Danach erfolgt die Ausschabung der Gebärmutter mit einer sogenannten Curette. Sie ist teilweise auch nach anderer unvollständiger Abtreibung (Absaugung, Mifegyne) nötig. Diese früher gebräuchliche Methode ist durch die Absaugung abgelöst worden und wird nur noch selten durchgeführt (vgl. u.a. http://www.statistik-berlin.de/pms2000/sg04/2004/04-04-30a.html).

Mifepriston
Mifepriston, die früher auch als RU-486 bezeichnete und heute unter dem Handelsnamens Mifegyne erhältliche so genannte "Abtreibungspille", blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron). Dies führt dazu, dass sich der Muttermund öffnet und die Abstoßung der Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem eingenisteten Fruchtsack und Fetus eingeleitet wird. Zwei Tage später nimmt die Frau zwei Tabletten eines Prostaglandins (Misoprostol, Handelsname Cytotec), die dazu führen, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und den Fruchtsack, den Fetus sowie die Gebärmutterschleimhaut ausstößt. Der Vorgang ähnelt einer frühen Fehlgeburt (Spontanabort). Diese Methode wird in den meisten europäischen Ländern und den USA bis zur siebten Woche (nach der letzten Periode) eingesetzt, in England, Schweden und Norwegen bis zur 9. Woche. 7 % der Abtreibungen in Deutschland werden mit Hilfe dieses Präparates durchgeführt. In der Schweiz und Schweden sind es über 40%.

Bei Abbrüchen aus gesundheitlichen Gründen (medizinische Indikation, nach der 12. Woche), ist die Kombination von Mifegyne gefolgt von einem Prostaglandin inzwischen die Standardmethode, da sie weniger Risiken und Schmerzen als andere früher gebräuchliche Methoden hat. Trotzdem wird ein Abbruch nach der 12. Woche wegen möglicher Komplikationen nur in Krankenhäusern durchgeführt. Ein Spätabbruch wird z.B. durchgeführt wenn durch Pränataldiagnostik eine Behinderung oder Fehlbildung beim Ungeborenen diagnostiziert wurde.

Spätabtreibung durch die Prostaglandin-Hormon-Methode
Durch Gabe des Hormons Prostaglandin wird eine künstliche Fehlgeburt|Fehl- bzw. Totgeburt eingeleitet. Dieses Mittel wird seit Marktzulassung von Mifepriston nur noch in Kombination mit diesem angewendet. Diese Methode des Abbruchs kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden. Prostaglandin wird in niedrigeren Dosen auch zur Einleitung einer Geburt verwendet, es verstärkt oder leitet Wehen ein. Nach der 22. Schwangerschaftswoche kommt es vor, dass Kinder Abtreibungen mit dieser Methode überleben; das in Deutschland bekannteste Beispiel ist das http://tims-delfintherapie.de ?Oldenburger Baby? Tim. Um Lebendgeburten zu vermeiden, wird bei potentiell gegebener Lebensfähigkeit des Kindes dieses meist durch eine Kaliumchlorid-Injektion, die einen Herzstillstand auslöst, vor der Geburt getötet. Ein Abbruch zu einem Zeitpunkt der Schwangerschaft nach der 12. Woche darf nach den jeweiligen nationalen Gesetzen nur durchgeführt werden, wenn ein Grund (Indikation) vorliegt, z.B. eine Gefährdung der gegenwärtigen oder zukünftigen körperlichen und/oder psychischen Gesundheit der Mutter (medizinische Indikation) oder eine bestimmte in der Regel schwer wiegende Fehlbildung oder Behinderung des Kindes (embryopathische Indikation). Letztere wurde in Deutschland abgeschafft; an ihre Stelle trat die medizinische Indikation. Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 11. Juni 2005 (Magazin Seite 3) werden Schätzungen zufolge in Deutschland pro Jahr etwa 2.000 Föten aufgrund einer medizinischen Indikation abgetrieben. Von ihnen wird jedes 20. Kind vorgeburtlich durch eine Injektion ins Herz getötet um die Möglichkeit einer Lebendgeburt auszuschließen.

Instillation/Salzlösung
Eine heute nicht mehr praktizierte Form der Abtreibung aus der Zeit vor der Verfügbarkeit von Prostaglandinen und Mifepriston.

Teilgeburtsabtreibung
Eine selten eingesetze US-amerikanische Sonderform für späte Abtreibungen. Dabei wird die Geburt mit weheinleitenden Mitteln eingeleitet, der Fötus im Mutterleib ggf. gedreht und an den Beinen bis zu den Schultern herausgezogen. Dem Fötus wird dann das Hirn punktiert und ausgesaugt, so dass er stirbt. Die Methode ist komplikationsloser und wird als humaner angesehen als alternative Methoden zur späten Abtreibung, bei denen der Fötus in der Gebärmutter zerstückelt wird. Abtreibungsgegnern sehen jedoch den Hauptzweck darin, mittels juristischer Spitzfindigkeit ? der Fötus befinde sich in der Entscheidungsgewalt der Mutter, solange sein Kopf die Mutter nicht verlassen hat ? späte Abtreibungen erst zu ermöglichen. Die Diskussion darüber wird heftig, oft sehr emotional und mit unzureichenden Informationen geführt - verschärft seit Ende 2003 ?Partial Birth Abortion Ban Act 2003).

Nidationshemmung
Teilweise wurden auch so genannte Nidationshemmer als Frühabtreibungsmittel bezeichnet. Diese verhindern eine Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Dazu zählten die vor mehr als zwanzig Jahren verwendeten Intrauterinpessar|Spiralen, die damals noch kein Kupfer oder Hormon enthielten. Die geringe Menge Kupfer in den heute gebräuchlichen Spiralen machen die Spermien befruchtungsunfähig, weshalb zum Beispiel auch Eileiterschwangerschaften bei Frauen mit Spirale sehr selten sind.

Die so genannte "Pille danach" :-)) verhindert oder verzögert nach neueren Erkenntnissen bei Anwendung in der entsprechenden Zyklusphase den Eisprung, ist also ein Ovulationshemmer. Zuvor nahm man an, dass sie hauptsächlich als Nidationshemmer wirkt. Ob diese Wirkung zusätzlich zur der auf den Eisprung vorhanden ist, wird noch erforscht.

Der Straftatbestand Abtreibung bezieht sich in den meisten Ländern nur auf den Embryo nach Nidation, so dass Nidationshemmer juristisch gesehen keine Abtreibungsmittel sind
.

Risiken

Körperliche Risiken
Wenn der Abbruch legal und damit unter klinischen Bedingungen durchgeführt wird, gibt es nur sehr selten Komplikationen, etwa stärkere Blutungen oder Entzündungen. Das gesamte Gesundheitsrisiko (körperlich) einer Schwangerschaft übersteigt das eines fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruchs. Ernste körperliche Komplikationen treten mit einer Häufigkeit unter 1% auf, die Häufigkeit variiert nach der gewählten Methode. Mehrfach wurde ? vor allem von Abtreibungsgegnern ? behauptet, Abtreibungen würden das Brustkrebs-Risiko erhöhen. Eine Studie, die in der renommierten englischen Fachzeitschrift The Lancet 2004 veröffentlicht wurde, konnte jedoch keinen Zusammenhang der Häufigkeit des Auftretens von Brustkrebs mit vorausgegangenen Schwangerschaftsabbrüchen belegen. Eine Studie aus Schottland kam zum gleichen Befund.

In Länder und Kulturen, in denen Abbrüche illegal sind, werden sie häufig von unqualifizierten Menschen " sogenannten Engelmacherinnen " und führen daher regelmäßig zu Komplikationen, mitunter auch lebensbedrohlichen. Illegale Abbrüche waren bzw. sind eine wesentliche Mitursache für die hohe Müttersterblichkeit etwa im früheren Europa oder im heutigen Afrika.

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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