Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (tfP) beruht auf den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse.
Mit gegenüber der klassischen psychoanalytischen Technik modifizierten Regeln (u. a. nur eine Therapiesitzung pro Woche oder weniger, Behandlung im Sitzen, begrenzte Höchstanzahl von Therapiestunden) strebt sie in begrenzter Zeit begrenzte Zielsetzungen (Symptomminderung, begrenzte Einsicht in innere Konflikte) an.
Die tfP wurde in Deutschland Ende der 1960er Jahre in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt und gehört neben der Verhaltenstherapie zu den am häufigsten auf Krankenkassenkosten durchgeführten Psychotherapieformen.
Da die tfP krankenkassenfähig ist, ordnen sich heute auch mehrere Psychotherapierichtungen der tfP zu, die ursprünglich nicht auf der Psychoanalyse beruhten. Neben dem analytischen Hintergrund gibt es auch zunehmend Institute, die aus der humanistischen Richtung kommen und tiefenpsychologisch arbeiten. Seit dem Psychotherapeutengesetz (seit 1. Januar 1999) sind drei Methoden für eine staatliche psychotherapeutische Ausbildung mit der Möglichkeit einer Kassenzulassung anerkannt: neben der tfP sind dies die Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie. Die Belange der tfP werden von verschiedenen Berufsorganisationen vertreten, u.a. von der Deutschen Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V. (DFT).
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