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Schienensuizid
Der Schienensuizid ist eine Form der Selbsttötung, bei der sich das Opfer vor einen fahrenden Zug der Eisenbahn wirft.
Diese Form der Selbsttötung ist in Deutschland vergleichsweise häufig: 1993 wählten etwa 900 Menschen diese Art des Suizids. Die Letalität gehört zu den höchsten aller Suizidformen und übertrifft noch die der Selbsterschießung. Etwa 82% der tödlichen Bahnunfälle sind Suizide. Die Möglichkeit einer Suizidverhinderung ist beim Sprung vor einen Schnellzug extrem gering, da Schnellzüge einen Bremsweg von knapp einem Kilometer haben, der Lokführer also selbst bei Entdecken des Suizidenten auf kürzere Distanz nicht in der Lage ist, das Fahrzeug rechtzeitig zum Halten zu bringen. Da nach einem tödlichen Unfall die Bahnstrecke mehrere Stunden gesperrt wird, wirken sich die "Unfälle mit Personenschaden" auch erheblich auf den Betrieb und die Pünktlichkeit der Bahn aus.
Der Schienensuizid betrifft auch weitere Personen:
- Die Lokführer sind beim Schienensuizid als unmittelbare Augenzeugen erheblichen Psychologie|psychologischen Schockwirkungen ausgesetzt: Sie sehen meist das Unheil kommen, sind jedoch nicht in der Lage, rechtzeitig zu bremsen, und erleben so hautnah den Tod eines Menschen. Viele erleiden dabei einen Schock (Psyche)|Schock, der sie Monate und Jahre lang beeinträchtigt. Bei verschiedenen Eisenbahnunternehmen gilt daher auch die Anweisung, betroffene Lokführer für den Arbeitstag zunächst vom Dienst zu suspendieren und sie für eine Reihe von Tagen dienstunfähig zu schreiben. Eine psychologische oder Seelsorge|seelsorgerische Betreuung ist notwendig, um das erlebte Trauma zu verarbeiten. Dennoch ist eine dauerhafte Dienstunfähigkeit nicht selten Folge eines solchen Ereignisses.
- Das sonstige Betriebspersonal findet teilweise noch nach Wochen oder Monaten mehr oder minder skelettierte Leichenteile in den Fahrzeugunterbauten.
- Die Rettungskräfte werden ebenfalls bis aufs Äußerste belastet, wenn sie die menschlichen Überreste auf einer Strecke von vielen hundert Metern einsammeln müssen.
- Die Angehörigen des Toten könnten unter Umständen zur Identifizierung herangezogen werden und wären dann mit einem bis zur Unkenntlichkeit zerstückelten und/oder verstümmelten Leichnam konfrontiert.
- Die Eisenbahn und ihre Fahrgast|Fahrgäste müssen erhebliche Verspätungen wegen der notwendigen Streckensperrungen auf sich nehmen.
- Bei einem Selbstmord im innerstädtischen Bereich, etwa in einem U-Bahnhof, werden zahlreiche andere Fahrgäste unmittelbare Augenzeugen des Suizids.
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