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Hilfe zur Selbsthilfe
Als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet man das Prinzip, das Maßnahmen zu Grunde liegt, die den Not leidenden Menschen (z. B. den Armut, Mittellosen, den Patienten) dazu befähigen, sich selbst zu helfen bzw. sich selbst Hilfe zu organisieren.
Hilfe zur Selbsthilfe in der Entwicklungshilfe
Anders als noch vor einigen Jahrzehnten sollen Spendengelder heutzutage dazu verwendet werden, um in Entwicklungsländern Arbeitsplätze zu schaffen, Wüstengebiete nutzbar zu machen und einheimische Industrien zu fördern. Dadurch sollen die Menschen in die Lage versetzt werden, sich selbst ein qualitativ besseres Leben aufzubauen.
Eine besondere Form der Hilfe zur Selbsthilfe sind Darlehen an Familien, die mit dem Geld ein Stück pachten und bearbeiten oder selbst einen Handwerksbetrieb aufbauen. Wenn sie genug erwirtschaftet haben, zahlen sie das Geld (in Raten) zurück.
Hilfe zur Selbsthilfe in der Medizin
Hier kann Hilfe zur Selbsthilfe bedeuten, dass der behandelnde Arzt dem Patienten Tipps zur Prophylaxe oder zur Weiterbehandlung gibt. Darüber hinaus kann sich der Patient aus Broschüren, Medizinbüchern und Selbsthilfegruppen Informationen über seine Krankheit beschaffen. Das ist jedoch nur möglich, wenn er eine Einsicht in seinen Krankheitszustand hat.
Hilfe zur Selbsthilfe in der Psychologie
Auch ein Psychologe oder Facharzt für Psychiatrie kann dem Patienten helfen, sich selbst zu helfen, indem er ihm Ratschläge gibt, Broschüren aushändigt oder ihn zu Entspannungsverfahren anleitet.
Für viele Krankheiten und Störungen gibt es heutzutage Selbsthilfegruppen, z. B. für Übergewichtige, Bulimiker, Menschen mit Sprachstörungen und unterschiedlichen Behinderungen. Auch für Familie Angehörige gibt es Selbsthilfegruppen.
Hilfe zur Selbsthilfe im Sozialgesetzbuch
Die Aufgaben werden in § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch so beschrieben:
"Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."
Wobei das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist.
Die Sozialhilfe ist subsidiär, das heißt, dass alle anderen Sozialleistungen ihr vorgehen und die Sozialhilfe nur als "Notbehelf" eintritt (ultima ratio, letztes Mittel).
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