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Neuralrohrfehlbildung
Unter dem Oberbegriff Neuralrohrfehlbildung werden solche Fehlbildungen zusammengefasst, bei denen es im Laufe der Schwangerschaft in der frühembryonalen Entwicklung zu einem unvollständigen Verschluss des Neuralrohrs (der Teil des Embryos, der später Gehirn und Rückenmark bildet) gekommen ist.
Diese Besonderheit entsteht innerhalb der ersten 21 bis 28 Tage, also im Zeitraum der 3. bis 4. Embryonalwoche.
Zu den häufigsten Neuralrohrfehlbildungen gehören die Anenzephalie, also das Fehlen bzw. eine Fehlbildung wesentlicher Teile des Gehirns, und die Spina bifida aperta.
Die Einnahme von Folsäure bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels reduziert vorgeburtlich die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer Neuralrohrfehlbildung beim Kind erheblich, wobei die Einnahme eines entsprechenden Präparates bereits im Vorfeld der Schwangerschaft beginnen muss, um effektiv zu sein.
Der ICD10-Code O35.0 wird angegeben bei der Betreuung der werdenden Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim ungeborenen Kind (Anenzephalie oder Spina bifida).
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