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Lähmung
Unter einer Lähmung versteht man die Unfähigkeit, einzelne Körperteile oder ganze Bereiche des Körpers zu bewegen. Im übertragenen Sinn kann es sich auch um eine Subjektivität|subjektive Lähmungsempfindung trotz intakter Motorik handeln.
Die körperlich bedingte Lähmung
Eine vollständige (schlaffe) Lähmung bezeichnet man als Plegie (Syn. Paralyse). Leichtere (unvollständige) Lähmungen bezeichnet man als Parese.
Eine solche Lähmung kann durch toxische, Entzündung|entzündliche oder mechanisch-traumatische Schädigungen der Motoneuron|motorischen Nerven (neurogene Lähmung) oder der Muskeln (myogene Lähmung) verursacht sein. Ein bekanntes Beispiel für eine entzündliche Erkrankung ist die Kinderlähmung. Eine mechanisch-traumatische Schädigung ist zum Beispiel die Querschnittlähmung als Folge einer Quetschung des Rückenmarks.
Die psychisch bedingte Lähmung
Zu den psychisch bedingten Lähmungen gehört die dissoziative Bewegungsstörung (F44.4 der ICD-10). Sie ist gekennzeichnet durch den kompletten oder teilweisen Verlust der Bewegungsfähigkeit, die der willkürlichen Kontrolle unterliegen oder durch verschiedene, wechselnde Grade von Ataxie, Koordinationsstörungen oder Unfähigkeit, ohne Hilfe zu stehen.
Die innere Lähmung
Häufig durch einen Schock hervorgerufenes Gefühl der innerlichen Taubheit, der Unfähigkeit zu handeln oder auch nur zu denken.
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