Geisteskrankheit
Unter Geisteskrankheiten werden unterschiedliche Verhaltensbilder und Krankheiten zusammengefasst, die sich im Allgemeinen durch Verhaltensformen ausdrücken, die in der Gesellschaft nicht akzeptiert sind.
Der im 19. Jahrhundert entstandene Begriff leitet sich von der Vorstellung ab, dass ein Geist, beziehungsweise eine Seele dem Menschen innewohnt und diese erkrankt sei.
Seit der Auffassung, dass Geisteskrankheiten Gehirnkrankheiten sind (nach Wilhelm Griesinger, 1845), ist die Behandlung von Geisteskrankheiten Teil der Neurologie und Psychiatrie.
Geisteskrankheiten können Erbkrankheit|erblich bedingt sein, oder durch Verletzungen oder Infektionen (Syphilis, Tuberkulose, Frühsommermeningoenzephalitis (FSME), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, BSE) ausgelöst werden.
Daneben gibt es Stoffwechselkrankheiten, sowie durch die Umwelt oder das menschliche Umfeld verursachte Krankheitsbilder.
Letztere werden in der Psychologie behandelt.
Symptome von Geisteskrankheiten gehen oft mit Beeinflussungen des Bewusstseins einher, und beinhalten Störungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
- Ansprechbarkeit
- zeitliche Orientierung
- räumliche Orientierung
- Orientierung zur eigenen Person
- Erinnerungsvermögen
- Handlungsvermögen
- Denkfähigkeit
- Vorstellungskraft und Wahrnehmung (Halluzinationen)
Daneben gibt es Symptome, die verstärkt bei Geisteskrankheiten auftreten:
- Halluzinationen (auch unter Drogen)
- spontane Bewusstlosigkeit
Im medizinischen und psychologischen Sprachgebrauch findet der Begriff Geisteskrankheit kaum noch Verwendung. Man spricht hier meist von seelische Krankheit|seelischen Krankheiten (bzw. seelische Gesundheit|seelischer Gesundheit). In der Rechtswissenschaft|juristischen Diktion wird er hingegen weiterhin verwendet.